"Recht der Hebammen"

Rechtsanwältin Carolin van der Mühlen besitzt vertiefte Kenntnisse in dem Bereich des abgelegenen Rechtsgebiets des Berufsrechts für Hebammen sowie des Hebammengebührenrechts. 

 

Zu den Leistungen gehören unter anderem:

  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund von vorgeworfenen Behandlungsfehlern
  • berufsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsausübung und die Gründung und das Betreiben von Geburtshäusern sowie Hebammenpraxen

 

Kontakt und Terminvereinbarung

 

Anschrift

Carolin van der Mühlen

Rechtsanwältin
Lagerstraße 29
90768 Fürth

 

Telefon

0911-937 660 40

Mobil

0179-788 900 1 

Telefax

0911-937 660 41

 

E-Mail

kanzlei@vandermuehlen.de

 

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