"Recht der Hebammen"
Rechtsanwältin Carolin van der Mühlen besitzt vertiefte Kenntnisse in dem Bereich des abgelegenen Rechtsgebiets des Berufsrechts für Hebammen sowie des Hebammengebührenrechts.
Zu den Leistungen gehören unter anderem:
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund von vorgeworfenen Behandlungsfehlern
- berufsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsausübung und die Gründung und das Betreiben von Geburtshäusern sowie Hebammenpraxen
Kontakt und Terminvereinbarung
Anschrift
Carolin van der Mühlen
Rechtsanwältin
Technologiepark 4
91522 Ansbach
Mobil
kanzlei@vandermuehlen.de
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