"Recht der Hebammen"

Rechtsanwältin Carolin van der Mühlen besitzt vertiefte Kenntnisse in dem Bereich des abgelegenen Rechtsgebiets des Berufsrechts für Hebammen sowie des Hebammengebührenrechts. 

 

Zu den Leistungen gehören unter anderem:

  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund von vorgeworfenen Behandlungsfehlern
  • berufsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsausübung und die Gründung und das Betreiben von Geburtshäusern sowie Hebammenpraxen

 

Kontakt und Terminvereinbarung

 

Anschrift

Carolin van der Mühlen

Rechtsanwältin
Technologiepark 4
91522 Ansbach 

 

Mobil

0179-788 900 1 

 

E-Mail

kanzlei@vandermuehlen.de

 

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