"Recht der Hebammen"
Rechtsanwältin Carolin van der Mühlen besitzt vertiefte Kenntnisse in dem Bereich des abgelegenen Rechtsgebiets des Berufsrechts für Hebammen sowie des Hebammengebührenrechts.
Zu den Leistungen gehören unter anderem:
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund von vorgeworfenen Behandlungsfehlern
- berufsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsausübung und die Gründung und das Betreiben von Geburtshäusern sowie Hebammenpraxen
Kontakt und Terminvereinbarung
Anschrift
Carolin van der Mühlen
Rechtsanwältin
Lagerstraße 29
90768 Fürth
Telefon
0911-937 660 40
Mobil
0179-788 900 1
Telefax
0911-937 660 41
kanzlei@vandermuehlen.de
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